Rechtsstreit

Sonntag, 22. Juni 2008

TimesOnline entschuldigt sich bei Mr. Tolkien!

Am 25. Mai 2008 veröffentlichte TimesOnline einen Beitrag über die bevorstehende Sitzung zwischen dem Tolkien-Trust und New Line Cinema, um über die laufende Klage zu verhandeln.

Die Times legte damals das Zitat, diese Anklage sei ein letzter Kreuzzug gegen New Line, in den Mund Christopher Tolkiens, dem Nachfahre von JRR und dessen Rechteverwalter. Ebenfalls erhoben sie den Anschein, dass Christopher der alleine Kläge sei.

Nun entschuldigten sie sich für ihre Äußerungen in dem besagten Artikel:
"In unserem Bericht über den Prozess zwischen der Familie Tolkien und New Line Cinema, den Produzenten des HERR DER RINGE, haben wir nicht klar herausgestellt, dass Christopher Tolkien als ein Sachverwalter des Tolkien Trustes, einem eingetragenen Wohlfahrtsverband, klagt. [...] Es war nicht Mr. Tolkien, sondern ein anderes Mitglied der Familie, dass die Handlungen als "einen letzten Kreuzzug" bezeichneten. Die Anhörung am 6. Juni wurde angesetzt, um einen Termin für die folgende Verhandlung zu vereinbaren, und nicht, um Hollywoods Pläne, den HOBBIT zu verfilmen, zu stoppen. Wir entschuldigen uns bei den Treuhändern und bei Mr. Tolkien für unsere Fehler."

Es hat damals eine breite Empörung den TimesOnline-Artikel gegeben und viele andere Zeitschriften, wie Spiegel Online, sind auf diesen Zug aufgesprungen.

Sonntag, 15. Juni 2008

Ein langer, harter Weg liegt vor uns!

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Douglas C. Kane, der Autor des im nächsten Jahr erscheinenden Buches „Arda Reconstructed: The Creation of the Published Silmarillion“, schrieb via TORN einen etwas längeren Bericht über den Fall Tolkien vs. New Line, um entstandene Missverständnisse zu beseitigen. Neben Kristin Thompson, der Autoren des Buches „The Frodo Franchise“ ist auch Douglas C. Kane Insider in dem Fall. Er ist Anwalt und hat die Situation, auch hinsichtlich der anstehenden HOBBIT-Filme, einmal unter die Lupe genommen.

Die Verträge

Der jetztige Rechtsstreit rührt aus zwei Verträgen, die damals abgeschlossen wurden. Ein Vertrag wurde mit United Artists (UA) geschlossen. Er gab ihnen die Filmrechte an der HERR DER RINGE-Trilogie und am HOBBIT. Er wurde zwischen UA und einer Firma mit dem Namen Sassoon Trustee and Executor Corporation, Ltd. (der Sasson Vertrag), die Repräsentanten Tolkiens, geschlossen. Der andere Vertrag existiert zwischen UA und George Allen & Unwin, Ltd. (der GAU Vertrag), Tolkiens damaliger Verleger. Im Grunde besagen diese Verträge, dass UA die Exklusivrechte an dem Film trägt, im Gegenzug dazu aber Sassoon und George Allen & Unwin auszahlen muss. Beide zusammen sollen 7,5% des Bruttogewinns bekommen, nachdem die New Line 2,6-mal die Produktionskosten eingespielt habe.

Die Ansprüche

Wie bekannt, fordern die Kläger ihre 7,5% ein, von denen New Line bislang noch nichts gezahlt habe; mindestens $US 150 Mio. Schadensersatz fordern sie. Dazu wollen sie erreichen, das New Line über einen richterlichen Beschluss die exklusiven Filmrechte für den HOBBIT aberkannt werden. Auch Tolkiens Anteil an den Einnahmen an THE TWO TOWERS soll über eine richterliche Feststellung geregelt werden. Aufgrund der Verworrenheit durch die beiden Verträge geht New Line davon aus, dem Tolkienlager lediglich 2,5% zahlen zu müssen; entgegen den 7,5% für THE FELLOWSHIP, THE RETURN OF THE KING und THE HOBBIT, die vertraglich bestimmt wurden. Die Ankläger wollen aber die 7,5% für alle Filme durchsetzen - wie es auch in den Verträgen nach ihrer Interpretation steht. Sollte dies vom Richter nicht bestätigt werden, so bitten die Kläger, diese Klausel auf 7,5% abzuändern, denn so war es ursprünglich von den Vertragspartien vorgesehen.

Der nächste Vorwurf ist Betrug. Dieser Gesichtspunkt ist aber heiß umstritten. Das Tolkienlager beschuldigt New Line der ungenauen Darstellung und Geheimhaltung von Fakten, die ihnen zum Nachteil sein könnten. Daraus folgend fordern die Kläger auch hierfür Schadensersatz.

Weiterhin sollen gerichtlich die Bücher geprüft werden, sodass der den Klägern zustehende Anteil exakt bestimmt werden kann.

Da das Geld, das eigentlich den Klägern ausgezahlt werden müsste, jahrelang bei New Line hortete, wollen die Kläger auch eine Beteiligung an dem Gewinn, den New Line durch das Horten erzielt hat. Desweiteren wollen die Kläger eine Wiedergutmachen über den allgemeinen Vertrauensbruch! Auch dieser Punkt ist heiß umstritten.

Was bisher passierte

Wie bereits bekannt, reichten die Kläger ihre Beschwerde am 11. Februar 2008 ein. Nach amerikanischem Recht hat der Angeklagte 30 Tage Zeit, sich zu der Anklage zu äußern und sich zu verteidigen. Ebenfalls kann ein Rechtseinwand erfolgen, der die Anklage anfechtet. Da in den 30 Tagen jedoch nichts passierte, ging man davon aus, dass eine Einigung erfolgt sei. Bestätigt wurde diese Annahme durch ein Abkommen, die Frist um weitere 30 Tage zu verlängern.

Letztlich machte New Line am 14. Mai eine rechtliche Einwendung. Jedoch nicht über die gesamte Anklage, sondern lediglich über den 5. Punkt, der Betrügerei, und den 8. Punkt, der Treuhandsverletzung. Dies sind lediglich Anklagepunkte, in denen die Kläger Schadensersatz fordern. Gleichzeitig legte New Line einen Verfahrensantrag zur Verhandlung über die Schadensersatzforderungen.

Derweil wurde ein Treffen zum Fallmanagement auf den 6. Juni 2008 festgelegt. Dies ist eine Standartprozedere, dass allerdings in der öffentlichen Presse extrem falsch interpretiert wurde (TIMES ONLINE, SPION, TAZ). Es führte sogar soweit, dass angenommen wurde, Christopher Tolkien werde persönlich erscheinen, um die Rechte für den HOBBIT zurückzufordern. Dies beschmutze das Ansehen Christopher Tolkiens enorm. In dieser Sitzung jedoch treffen sich nur die Richter und die Anwälte, um einen Fahrplan für den weiteren Verlauf des Falles zu erstellen.

Während dieser Konferenz setzte das Gericht einen Gerichtstermin für den 19. Oktober 2009 an; ein Geschworenengericht wird in 15-20 Tagen über den Fall entscheiden. Und dann endgültig!

Was passiert als nächstes?

Als nächstes wird das Gericht ein Verhör über die rechtliche Einwendung New Lines und ihren Verfahrensantrag zur Aushandlung des Schadensersatzes sein. Dies wird am 24. oder 27. Juni stattfinden. Auch wenn New Line in diesen Punkten Recht gegeben wird, ist der Fall noch längst nicht vom Tisch.

Kane schreibt, dass es in der Regel schwierig sei, bei einem Vertrag den Vorwurf des Betrugs zu erheben, es sei denn, man könne nachweisen, der Kläger sei eben durch den Betrug dazu veranlasst worden, den Vertrag abzuschließen. Das ist hier aber nicht der Fall, der Vertrag war ja schon längst geschlossen. Der Kläger wirft dem Beklagten nun vor, Betrug begangen zu haben, indem er falsche Angaben über seine Einnahmen gemacht habe. Der Beklagte argumentiert, dass selbst wenn er falsche Angaben gemacht hätte (was er bestreitet), kein Betrug vorläge, weil dazu gehört, dass der Kläger sich auf die falschen Angaben des Beklagten verlässt und ihm daraus ein Schaden entsteht. Der entscheidende Punkt (für den Vorwurf des Betrugs in der Klage) ist also weniger die Frage, ob New Line falsche Angaben gemacht hat, sondern die, ob dem Kläger daraus ein Schaden entstanden ist. Das ist ein ziemlich starkes Argument.

Der Kläger behauptet nun, die falschen Angaben hätten ihn (wenigstens zeitweise) davon abgehalten, Schritte einzuleiten, um seine Interessen zu wahren. Kane schreibt, dies sei aus zweierlei Sicht fraglich. Zum einen gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Kläger den falschen Angaben jemals geglaubt hätte; schließlich habe man schon seit kurz nach Erscheinen des ersten Teils darum gestritten. Entscheidender für den Erfolg des Einwands des Beklagten sei aber, dass der Kläger schließlich doch Schritte eingeleitet habe, um seine Interessen zu wahren, nämlich eben die Klage zu erheben. Kane sieht daher keinen Schaden für den Kläger, da er trotz der behaupteten Verzögerung noch immer seine Ansprüche plus Zinsen voll durchsetzen kann.

Jetzt wird es aber noch komplizierter. Die Kläger behaupten, New Line habe Dokumente zerstört, um die Wahrheit und das, was zu Gunsten der Kläger existiere, zu vertuschen. Dies ist eine direkte Verbindung zu dem Fall vor einiger Zeit, als New Line $125.000 zahlen musste, weil sie die verlangten Dokumente nicht vorweisen konnten. Die Kläger könnten erfolgreich sein, wenn sie behaupten, dass New Line durch die willentliche ungenaue Darstellung der Profite und die daraus resultierenden Prozesse Zeit gewonnen habe, um Beweisdokumente zu verstören. Daher könnte das tatsächliche Ausmaß des Vertragsbruches niemals richtig bestimmt werden. Dies ist aber nur ein Nebenargument. Das Hauptargument indes besagt, dass New Line durch Zeitgewinn Millionen von Dollar zurück gehalten habe, die eigentlich dem Tolkien Trust gehörten. Die zeitliche Verzögerung habe dem Tolkien Trust nun Schaden zugefügt. Dieser Versuch, einen Fall über Vertragsbruch in einen Fall über Betrugsversuch zu konvertieren ist sehr ungewöhnlich und minder durchsetzbar.

Der Bruch der Treuepflicht wird durch das Argument bestärkt, dass die Verbindung zwischen den Parteien eine lange und vertrauliche ist. Es ist allerdings nicht sicher, ob die Behauptung einer solchen beziehung zu einer Treuepflicht seitens New Lines führe. Das Gericht könnte den Klägern aber die Möglichkeit geben, dies weiter auszuführen.

Obwohl New Line gute Argumente auszuweisen hat, komme es selten vor, dass ein Gericht aufgrund eines Widerspruchs des Beklagten Klageansprüche abweise; in der Regel wolle das Gericht sehen, welche Beweise es für die jeweiligen Ansprüche gibt. Nachdem New Line den Rechtseinwand zur Bestreitung der Vorwürfe eingereicht hat und diese geklärt wurden, beginnt die Aufdeckungsphase. Hier müssen beide Seiten eidesstattlich aussagen über Dokumente und Informationen, um ihren Standpunkt zu verhärten.

Beide Seiten stimmten bereits einer Schlichtung zu. Dabei wird ein Treffen der Partein stattfinden, bei dem ein neutraler Vermittler anwesend sei, der dann einen Kompromiss auszuhandeln versuche. alls es zu keiner Einigung komme, weder im Schlichtungsverfahren noch in direkten Verhandlungen zwischen den Parteien, werde die Sache im Gerichtsverfahren geklärt, das im Oktober 2009 beginnen soll. Über die Frage, ob der Kläger dem Beklagten die Filmrechte nehmen darf, entscheide nicht die Jury, sondern der Richter, weil es sich um eine reine Rechtsfrage handle (und keine Tatsachenfrage).

Natürlich besteht für beide Seiten das Recht, Berufung einzulegen, was einen weiteren Aufschub bedeutet.

Kane schreibt nicht, dass bei einem Schlichtungsverfahren ein neutrales Abkommen geschlossen werde, sondern dass ein Schlichtungsverfahren ein Treffen der Parteien mit einem neutralen Vermittler sei, der dann einen Kompromiss auszuhandeln versuche. Falls es zu keiner Einigung komme, weder im Schlichtungsverfahren noch in direkten Verhandlungen zwischen den Parteien, werde die Sache im Gerichtsverfahren geklärt, das im Oktober 2009 beginnen soll. Über die Frage, ob der Kläger dem Beklagten die Filmrechte nehmen darf, entscheide nicht die Jury, sondern der Richter, weil es sich um eine reine Rechtsfrage handle (und keine Tatsachenfrage).

Die wichtigste Frage

Was wird dieser Gerichtsfall für den HOBBIT bringen? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der HOBBIT aufgehalten wird? Die Antwort lautet: Nicht sehr groß!

Die Kläger behaupten, dass die Verträge ihnen das Recht geben, New Line die Rechte für den HOBBIT zu entziehen. Es ist nicht eindeutig erkennbar, aber die fordern anscheinend nur die Rechte von New Line zurück. In diesem Fall würden die Rechte zurück an Saul Zaentz gehen. Inwiefern weitere Bestimmungen greifend sind, ist bislang aber nicht klar.

Eines aber ist klar: Die Kläger werden nicht in der Lage sein, das Gericht aufzufordern, den HOBBIT zu stoppen, solange es nicht klar ist, wie viel Geld ihnen durch die HERR DER RINGE-Trilogie geschuldet wird. Entsprechend dem Vertrag dürfen sie dies auch gar nicht. So lange also nicht feststeht, wie viel Geld New Line den Klägern schuldet, darf der HOBBIT auch nicht aufgehalten werden.

Die Chancen stehen außerdem eher Schlecht, dass ein Richter ein Projekt aufhalten wird, dass zu dem Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung auf dem besten Wege ist, umgesetzt zu werden.

Wie dieser Streit am Ende jedoch ausgeht, wissen nur Manwë und Varda, und es obliegt ihnen, das Richtige passieren zu lassen.

Montag, 9. Juni 2008

Kein Ende in Sicht

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Anscheinend haben sich auf dem Treffen zum Fallmanagement am letzten Freitagdie beiden Parteien, das Tolkien Estate und New Line Cinema, nicht einigen können! Wie die Website des Gerichts meldet, wurde ein Gerichtstermin für den 19. Oktober 2009 festgelegt. Damit wandert der Fall vor das Geschorenengericht. Statussitzungen finden am 8. Dezember 2008 und am 9. Oktober 2009 statt.

Inwiefern das Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des HOBBIT-Projektes haben wird, bleibt abzuwarten. Ebenso ist die Auslegungen dieser Termine verschiedenartig aufzufassen. Wir werden detaillierteren Berichte der Fachpresse abwarten müssen!

Freitag, 6. Juni 2008

Heute wird entschieden...

...ob und wieviel New Line Cinema zahlen muss. Denn heute findet die Besprechung zwischen New Line und dem Tolkien Trust, dem Sachverwalter J.R.R. Tolkiens, statt. Anlässlich dazu hat die TAZ einen ergänzenden Artikel veröffentlicht.

Worum gehts?

Der Artikel stellt nocheinmal da, um was es dem Tolkien Trust und was er verlangt: "Die Erben beklagen amerikanischen Medienberichten zufolge auch Verschleierung und Betrug: So habe New Line Cinema nur ein Fünftel der DVD-Erlöse angegeben, Dokumente zerstört, an andere Rechteteilhaber ausgezahlte Gewinnanteile als Kosten in ihrer Anteilsrechnung verbucht, und schließlich keinen Einblick in die Erlöse aus Teil 2 und 3 gewährt. Nach Schätzungen der Kläger kommen etwa die Hälfte der Einnahmen von der Kinokasse, der Rest von DVDs, TV-Rechten und Merchandising. New Line Cinema verweigerte gegenüber den Nachrichtenagenturen jeden Kommentar mit dem Hinweis, man kommentiere keine laufenden Verfahren."

Was sind die Probleme?

Das Problem ist nur: Die Ansprüche des Tolkien Trusts beruhen auf einem Vertrag, der 1969 abgeschlossen wurde, dessen Vertragsparteien nicht mehr existieren - und dessen Entstehen Tolkiens damaliger Lektor Rayner Unwin in seinen Memoiren von 1999 so beschreibt: Es sei eine "Verhandlung von fast zwei Jahren" gewesen, "die schließlich in einem 50-seitigen Vertrag mündete, dessen Vertracktheiten und Unklarheiten Verleger und Nachlassverwalter seither verfolgen".

Verwirrt? Dies ist der Weg:

Mit den Jahren nahm dieser Filmrechtevertrag ähnlich gewundene Wege wie Saurons Ring der Macht in Tolkiens Geschichte: Ausgehandelt wurde er ursprünglich zwischen United Artists und Tolkiens damaligen britischen Verleger Allen & Unwin. Aus Letzterem ging durch diverse Übernahmen HarperCollins hervor, der heute zusammen mit dem Tolkien Trust die Klage führt. Die Filmrechte wiederum gingen über an den Produzenten Saul Zaentz, der 1978 eine animierte Version von den beiden ersten Teilen der Trilogie herstellte. Eine Fortsetzung scheiterte damals am mangelnden Erfolg.

Produzent Zaentz gab die Rechte für eine neue Version weiter an Miramax, die sie wiederum für eine Gewinnbeteiligung New Line Cinema überließ. Zaentz hatte bereits 2004 bei New Line Cinema einen Anteil von 20 Millionen Dollar eingefordert - die Klage endete ein Jahr später in einem Vergleich. Auch Peter Jackson, der Regisseur der aktuellen Filmtrilogie aus den Jahren 2001 bis 2003, hatte mit seiner Produktionsfirma einen Streit um Einnahmen mit New Line - und erzielte erst im Dezember eine Einigung.


Passend als Abrundung ist das Plädoyer des Beitrages, welches nocheinmal sehr eindeutig darstellt, um was es geht.

Die Verteilung von Gut und Böse wird durch einen weiteren Umstand relativiert: Steckt hinter New Line Cinema schon die zweitgrößte Macht der Medienwelt, so sind auch die Kläger nicht von schlechten Eltern. Denn HarperCollins ist eine Tochter von News Corporation - dem von Rupert Murdoch geführten Medienkonzern Nummer 1. Am Ende ringen hier also nicht Wohltäter mit Medienunternehmen, sondern gleich die beiden größten Medienkonzerne der Welt miteinander. Passt irgendwie zum "Herrn der Ringe" und seiner Völkerschlacht um Mittelerde.

Wie die Richter entscheiden steht noch in den Sternen. Wollen wir hoffen, dass es heute eine glimpfliche Einigung gibt!

Dienstag, 27. Mai 2008

SpiegelONLINE meets BILD?

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Die Onlinevariante des Springerblatts DER SPIEGEL schrieb ebenfalls über das anstehende Treffen zwischen dem Tolkien Trust und der Produktionsfirma des HERR DER RINGE-Trilogie New Line Cinema, betreffend der Klage über die Einnahmen an der Filmreihe. Allerdings stellten auch sie Fakten falsch dar.

Laut dem Autor des Beitrags versuche Christopher Tolkien alles daran zu setzen, die Entstehung des Filmes zu verhindern. Real betrachtet versucht er mit der Klage lediglich, seinen Anteil am kommerziellen Gewinn der HERR DER RINGE-Trilogie auszuschöpfen. Denn diese steht ihm laut der Verträge aus der Mitte des letzten Jahrhunderts auch zu. Er kann New Line die Filmrechte nur strittig machen, wenn der Filmkonzern der Forderungen des Trustes und damit den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach kommt.

Der Autor scheint sich ebenso wenig für die Sache an sich zu interessieren. Denn nach ihm wird DER HOBBIT, ähnlich wie DER HERR DER RINGE, als Dreiteiler verfilmt, dessen zwei (!) Teile 2010 und 2011 in Kinos kommen sollen. Wie bereits bekannt gegeben, werden die zwei Teile der Verfilmung aber erst zu Weihnachten 2011 und 2012 erscheinen.

Ebenso meint der Autor zu wissen, dass der Prozess am 6. Juni unter der Fallbezeichnung "Christopher Reuel Tolkien v. New Line Cinema Corp., BC385294" in Los Angeles beginnen soll. Tatsache ist jedoch, dass der Prozess längst begonnen hat. Schon im April ging die Sache vor den Richter und es wurde eine neue Frist eingeräumt. Es ist keine Verhörung sondern eine Verhandlung. Trotz der Kenntnis der Fallnummer hat SPON offensichtlich falsch recherchiert.

SPIEGEL schreibt außerdem: "Christopher Tolkien, 83, geht auf "einen letzten Kreuzzug", wie er der britischen "Sunday Times" sagte. [D]er greise Erbe habe angekündigt, mit dem Prozess New Line Cinema die Filmrechte "kündigen" zu wollen. Sein Kreuzzug wird aber nicht erst im Juni beginnen." Es wird nirgendwo ersichtlich, woher der SPIEGEL dieses Zitat hat. Die Anführungsstriche im TIMESONLINE-Artikel weisen lediglich auf den Gebrauch von bildhafter Sprache hin. Die restlichen Zitate aus dem Artikel stammen aus dem Vorwort der offiziellen Anklageschrift.

Damit wird dieser Gerichtsfall auch in dem SPIEGEL-Artikel viel zu heiß gekocht - und es wurde ohne weitere Recherche abgeschrieben. Sicher bleibt, dass das erste Anliegen der Klage der Anteil des Tolkien Trustes an den Einnahmen durch die Filmtrilogie bleibt. Der Abstritt der Filmrechte für den HOBBIT ist lediglich Bestrafungsmaßnahmen für eine Verweigerung seitens New Line. Wie das Ergebnis des Treffens am 6. Juni aussehen wird, bleibt abzuwarten. Es sei aber, angesichts der Tatsachen, nicht sehr wahrscheinlich, dass New Line die Rechte am HOBBIT abtreten muss, da beide Parteien zu einer Verhandlung geladen haben und die Produktion des Filmes bereits in vollem Gange ist.

Sonntag, 25. Mai 2008

TimeOnline-Beitrag halb so wild!

Die TimesOnline.co.uk berichtete heute, dass Christopher Tolkien, der Sohn J.R.R. Tolkiens, nächste Woche versuchen wird, die HOBBIT-Filme via Gerichtsbeschluss zu verhindern.

Die Times behauptet, Christopher Tolkien rüste „zur letzten Schlacht“. „Christopher Tolkiens Anwälte kündigten an, dass ihr Mandant am 6. Juni 2008 vor einem kalifornischen Gericht versuchen wird, sämtliche Filmrechte am HOBBIT für ungültig zu erklären. Vor allem möchte er verhindern, dass sich die Filmemacher auch an dem Material aus der HISTORY OF MIDDLE-EARTH und dem SILMARILLION vergreifen, für das sie keine Rechte besitzen. Peter Jackson hatte nämlich angekündigt, dass man im zweiten HOBBIT-Film die Ereignisse zwischen den beiden Geschichten darstellen wolle, die genau in diesen Werken beschrieben wird.“ (hdrf.de)

Diesem Artikel kann aber in gewisser Hinsicht Entwarnung gegeben werden, denn Fakten werden falsch dargelegt und überdramatisiert.

Die Zitate Christopher Tolkiens sind ohne Quelle angegeben, also stehen sie in keinem gerechten Kontext zur dem Gerichtsfall an sich. Der Autor bezieht sich lediglich auf das Treffen der zwei Parteien am 6. Juni und nutzt einige Zitate aus der Anklageschrift. Der Autor des Artikels glaubt außerdem, dass Christopher Tolkien die Gelegenheit nutzen wird, um die Produktion des HOBBITS aufzuhalten. Auch wenn Christopher Tolkien den Fall vor Gericht gewinnt, heißt das nicht, dass er einfach so die Rechte für den HOBBIT von New Line zurück verlangen kann. Die Anklageschrift lautet lediglich auf die Auszahlung des Anteils des Tolkien Trusts aus den Einnahmen der HERR DER RINGE-Trilogie. Die Rechte können von New Line genommen werden, nur unter gerichtlichem Beschluss und Willen des Tolkien Trusts, wenn New Line eine außergerichtliche Verhandlung ablehnt und /oder keinerlei Reaktion auf den Fall zeigt. Da sich aber beide Parteien zu einem Treffen am 6. Juni geeinigt haben, kann man auch von Reaktionen New Lines ausgehen. Der Tolkien Trust hat also absolut KEIN Recht, die Filmrechte zurückzuverlangen. Auch in der Anklageschrift steht, dass „das Abziehen der Rechte ein Strafschadensersatz wäre, sollte New Line die Einsicht in die Bilanzen zum Zwecke der genauen Prüfung und Nachzahlung verweigern.“

Der Time-Artikel behauptet außerdem, dass das Treffen am 6. Juni eine Anhörung sein wird. Wie hier beschrieben, ist aber eine Besprechung zum Fall. Es gibt allerdings keine klaren Indizien dazu, worüber es in diesem Treffen gehen wird – lediglich geschulte Vermutungen. Christopher Tolkien wird höchstwahrscheinlich nicht anwesend sein, sondern nur seine rechtlichen Vertreter. Und die werden nicht darum bitten, die Rechte für den HOBBIT zurückzugeben. Dieser Anspruch wurde längst in der im Februar abgegebenen Anklageschrift vermerkt. Das einzige was wir hoffen und erwarten können ist, dass das Treffen zum Zwecke der Schlichtung einberufen wurde.

FALLS es eine Einigung geben sollte, verfallen im selben Moment die Rechte des Tolkien Trusts an den Filmrechten des HOBBITS.

Daher kann man davon ausgehen, dass die Times-Story lediglich ein Sturm im Wasserglas ist. Vielleicht gibt es mehr Insiderwissen darüber, aber der Autor hat weder bewiesen, dass er Kenntnis von dem Fall hat, noch hat er seine Aussagen bewiesen oder erklärt. Nach dem 6. Juni werden wir mit Sicherheit mehr wissen.

Dienstag, 20. Mai 2008

Das Ende der Tolkien-Klage?

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Insiderquellen nach soll für den 6. Juni um 8:45 Uhr eine Konferenz anberaumt sein – bezeichnet wird es als „Fallmanagement“ und wurde durch einen der rechtlichen Vertreter des Tolkien Trusts in die Wege geleitet. Über die Gründe lässt sich bislang nur spekulieren. Es wird aber angenommen, dass die Kläger entweder einen schnelleren Fortgang des Falles wollen oder sich auf eine Einigung einlassen könnten.

Wie bereits berichten, haben beide Seiten einer Fristverlängerung von 30-Tagen zugestimmt. Nun sei eine Antwort New Lines auf die Klage des Tolkien Trusts fällig. Am 14. Mai ist diese Deadline abgelaufen. Nun ist New Line an der Reihe, entweder Einsicht in die Akten zu gewähren oder weitere Regelungen zu treffen.

Zu hoffen sei, dass die bevorstehende Konferenz eine Beilegung des Rechtsstreits und eine Einigung bringt. Da New Line Del Toro vor kurzem offiziell als Regisseur unter Vertrag genommen hat, scheint dies garnicht so abwägig.

Dienstag, 22. April 2008

Einen halben Schritt nach Vorne

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Frodo Franchise liefert einen neuen Lagebericht über den derzeitigen Stand der Verhandlungen zwischen New Line Cinema und dem Tolkien Trust bezüglich der am 11. Februar 2008 eingereichten Klageschrift gegen New Line Cinema.

Fristverlängerung

Bekannt war, dass die Angeklagte Filmgesellschaft New Line Cinema auf die Klage eine Art Rechtfertigung schreiben und diese ebenfalls im Gericht einreichen sollte. In dieser Antwort sollte New Line die Vorwürfe entweder zugeben oder abstreiten. In der Regel muss diese innerhalb von 20 bis 40 Tagen vorliegen. Passiert dies, so geht der Fall vor Gericht. Die Anwälte, die von NLC auf den Fall angesetzt wurden, baten am 9. April um eine Verlängerung dieser Frist. Diese wird in der Regel sehr oft gewährt.

Die Verlängerung dieser Frist hat einen Grund: In dem Anschreiben heißt es, es seien außergerichtliche Einigungen in Gange. Außerdem sei es den Anklägern nun erlaubt, gewisse Dokumente zum Zwecke der Überprüfung der Einnahmen aus den Filmen einzusehen. Zur Zeit wird geklärt, wie dies logistisch von Statten gehen kann. Die Frist wurde somit auf den 14. Mai 2008 verlängert.

Das HOBBIT-Projekt

Das ist zwar noch ein Weilchen hin, aber immerhin sind beide Parteien nun im Gespräch – wie es scheint schon seit dem 7. März 2008. Das zeigt also, dass beide an eine Lösung des Streites glauben. Zudem erteilte der Tolkien Trust noch keine gerichtliche Verfügung gegen New Line Cinema. Die Produktion des HOBBITS ist also nicht gefährdet. Auch wenn es Fortschritte und Hinweise darauf gibt, dass das Projekt bald in die offizielle Phase der Pre-Production tritt, werden New Line Cinema und MGM höchst wahrscheinlich den Ausgang der Verhandlungen abwarten. Sie werden aller Voraussicht nach kein Geld in ein Projekt geben, das nicht vollständig abgesichert ist und wo die Gefahr besteht, dass die Produktionsrechte doch noch an den Tolkien Trust zurück fallen könnten – per gerichtlichen Beschluss.

Die Entscheidung über Del Toro als Regisseur mag sehr bald fallen. Aber ob im selben Moment auch eine Pressemeldung über den Beginn der Vorproduktion herausgegeben wird, bleibt abzuwarten. Frühestens morgen – spätestens bis zum 14. Mai.

Dienstag, 19. Februar 2008

Unter der Lupe

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Frodo-Franchise hatte Einsicht in die komplette Anklageschrift und hat diese einmal genauer unter die Lupe genommen.

Zum Hintergrund

In Amerika wird eine Klageschrift öffentlich, sobald sie eingereicht wurde. Aus diesem Grund kann man auch in Zukunft noch eine Menge Artikel erwarten, die die Sache näher auf den Grund gehen. Die Angeklagte muss nun eine Art Antwort schreiben, und diese ebenfalls im Gericht einreichen. In dieser Antwort wird New Line die Vorwürfe entweder zugeben oder abstreiten müssen. Dies muss innerhalb von 20 bis 40 Tagen passieren. Passiert dies, so geht der Fall vor Gericht.

Die Kläger und Angeklagte

Die Kläger ist der Tolkien Trust, der seit dem 1. April 1977 eine Wohlfahrtseinrichtung ist. Es gibt finanzielle Mittel an die Alzheimergesellschaft, World Cancer Research Foundation und World Wildlife Foundation. Desweiteren gibt es etliche Mitkläger, darunter Verleger, Sachverwalter (z.B. ein weiterer Tolkientrust), und Einzelpersonen.

Tolkiens Bücher wurden seinerzeit von George Allen & Unwin Ltd. veröffentlicht. Mittlerweile wurde dieses Unternehmen von HarperCollins Publishers Ltd. geschluckt und existiert als Tochterunternehmen. Heute besitzt HarperCollins Publishers Ltd. die weltweiten Verlegerrechte für die Werke J.R.R. Tolkiens. Mitkläger ist desweiteren das Tochterunternehmen Unwin Hyman Ltd. von George Allen & Unwin Ltd. 1969 gingen die Filmrechte an United Artists. HarperCollins and Unwin Hyman Ltd. wird in einem Vertrag vom 8. Juli 1969 "bestimmte Rechte an den Einkünften" gesichert, die durch die Produktionskraft von United Artists entstehen.

Desweiteren klagen diverse Einzelpersonen:
Christopher Reuel Tolkien, Sohn JRRTs und Sachverwalter beider Trusts
Priscilla Mary Ann Reuel Tolkien, Tochter JRRTs und Sachverwalterin beider Trusts
Joan Anne Reuel Tolkien, Enkelin JRRTs und Sachverwalter des TolkienTrust
Baillie Jean Tolkien, Frau Christopher Tolkiens und Sachverwalterin beider Trusts
Simon Mario Reuel Tolkien, Enkel JRRTs und Sachverwalter des Tolkien Discretionary Settlement.
Michael George Reuel Tolkien, Enkel JRRTs und Sachverwalter des Tolkien Discretionary Settlement.
Alan Graham Poulter, rechtlicher Berater des Tolkien Trusts und Sachverwalter beider Trusts

Die Angeklagten sind New Line Cinema Corp. und Katja Motion Picture Corp. Letztere war ein Tochterunternehmen, das durch New Line gegründet wurde, um die Trilogie zu beaufsichtigen. Diese Firma wird in die Klage mit einbezogen, da es ihre Aufgabe gewesen wäre, über die entstanden Kosten und Einnahmen genau Buch zu führen.

Der Rechtsstreit

Viele glauben, dass es dem Kläger hauptsächlich darum geht, die Rechte für den HOBBIT wieder zu erlangen. Desweiteren geht aus vielen Nachrichtenartikeln hervor, das Tolkien die Filmrechte für wenig Geld verkaufte, aber ein Recht auf 7,5% der Einnahmen hat (das beinhaltet laut der Anklageschrift auch Nebeneinkünfte durch DVD-Verkäufe und Merchandising, usw.).

Diese Summe bildet das Herzstück der Anklage. Die Kläger bekunden, dass sie, obwohl die Filme offensichtlich sehr erfolgreich waren, bisher noch keine Zahlungen durch New Line erhalten haben. Sie beschuldigen das Studio der Fälschung von Finanzunterlagen und "der erheblich übertriebenen Angabe von Kosten und Ausgabe", nur um zu behaupten, dass bisher nichts da ist, was an die Erben gezahlt werden könnte. Daher fordern sie einen Schadensersatz von $150.000.000. Sie behalten sich jedoch vor, diese Summer zu erhöhen, sobald sie wissen, wie hoch die tatsächlichen Schulden an sie sind.

Es gibt einen weiteren Streitpunkt zwischen New Line und den Klägern über den Anteil, gemessen am originalen Vertrag, die Einnahmen durch THE TWO TOWERS betreffend. Angeblich sorgt eine unklare Formulierung für diese Meinungsverschiedenheit. Nun soll das Gericht darüber entscheiden, wer im Recht ist.

Abschließend fordert der Tolkien Trust das Gericht nicht auf, ihnen die Rechte für den HOBBIT bedingungslos zurück zugeben. Nach der Anklageschrift hat New Line mit dem Zahlungsversäumnis der 7,5% den Vertrag von 1969 gebrochen. Daher sind die Kläger berechtigt, die Adaptionsrechte zurück zuziehen. New Line wird dies mit Sicherheit abstreiten. Die Kläger wollen mit ihrer Klage erreichen, dass das Gericht ihren Standpunkt bestätigt. Falls die Kläger in diesem Punkt gewinnen, ist es immer noch nicht sicher, ob sie die Produktion des HOBBITS sofort abbrechen lassen. Wahrscheinlich ist, dass sie neue Vereinbarungen mit New Line treffen werden.

Unterm Strich möchte die Tolkiengruppe ihren Anteil von 7,5% an den Bruttoeinnahmen ausgezahlt haben, und sie wollen außerdem denselben Anteil angewandt auf THE TWO TOWERS. Desweiteren wollen sie eine gerichtliche Entscheidung über die Vertriebs- & Produktionsrechte am HOBBIT.

Das HOBBIT-Projekt

Falls der Fall vor Gericht geht – und das kann in der Regel ca. 2 ½ dauern – könnte der Tolkien Trust gewinnen. Sie würden ihre $150 Mio bekommen und die Erlaubnis, die HOBBIT-Rechte zurück zunehmen (MGM, nicht Teil der Klage, wird dann höchstwahrscheinlich die Vertriebsrechte behalten). Dann könnte der Trust die Rechte an ein anderes Studio verkaufen, oder entscheiden, dass das Buch überhaupt nicht adaptiert wird.

Falls New Line gewinnt wird der Film anschließend in die Produktion gehen. (Möglicherweise wird New Line auch so mit der Produktion fortfahren, und auf ihre Chancen hoffen.)

Falls New Line den Fall außergerichtlich beilegt und dem Trust eine vereinbarte Summe bezahlt, könnte New Line wohl möglich die Rechte behalten. Bisher hat New Line alle Verfahren außergerichtlich gelöst; darunter waren die Streits mit Peter Jackson und Saul Zaentz.

Weitere Stimmen

Doug Adams relativierte die Klage in seinem Blog und erinnerte seine Leser, dass dies nicht die erste Klage gegen New Line ist. Dennoch könnte im Fall des Sieges fürs Tolkien Estate der HOBBIT "aus einer Laune heraus gekillt werden".

Auch in einem Gerichtsstreit könnten dem Tolkien Estate die Adaptionsrechte an dem HOBBIT aberkannt werden. Denn die Wiedererlangung der Rechte untergräbt den Vertrag zwischen dem Tolkien Estate und Saul Zaentz, welcher Zaentz die Filmrechte auf ewig zusichert (Zum Verständnis: New Line besitzt die Produktionsrechte). Ein solches Vetorecht seitens des Estates widerruft somit den Vertrag mit Saul Zaentz. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Fall Zaentz ebenfalls vor Gericht ziehen wird. Im Grunde würde sich das Estate ein finanzielles Eigentor schießen, wenn sie die Rechte komplett einbehielten.

Wie man bemerkt hat, ist New Line noch nicht in Widerspruch gegangen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass New Line diesen Fall durch die Justiz regeln lassen will. Es ist schlechte Reputation für New Line, denn im Grunde brauchen sie den HOBBIT. DER GOLDENE KOMPASS hat nicht das eingebracht, was es sollte. Somit braucht New Line ein neues Standbein. Sie müssen nun mit dem Estate verhandeln um den HOBBIT in Bewegung zu setzen.

Dies wird dann höchstwahrscheinlich einen Aufschub des HOBBITS bedeuten, das steht außer Frage.

Mittwoch, 13. Februar 2008

Details zur Klageschrift

nlctt

Jetzt, da endlich der Rechtsstreit zwischen New Line und Peter Jackson beigelegt wurde und inoffiziell ein Regisseur für den HOBBIT gefunden ist, hat es sich niemand erträumen lassen, dass sich die Reihe mit einer neuen Klage gegen New Line fortsetzt.

The Frodo Franchise lieferte kürzlich eine wunderbare Zusammenfassung der Entstehung und eine genauere Beschreibung des Gerichtsfalles um New Line Cinema.

Am 11. Februar 2008 hat der Tolkien Trust, die Nachlassverwalter J.R.R. Tolkiens, zusammen mit dessen langjährigen Verleger HarperCollins, Klage beim Kammergericht Los Angeles eingereicht. Die Klage richtet sich gegen New Line Cinema und verlautet, dass der Produktionskonzern Zahlungen aus den Einnahmen an die Nachlassverwalter des Autors nicht getätigt habe.

Die Mehrzahl der Onlineberichterstattungen stützen sich auf Berichte aus Pressekonferenzen und Presseberichteten des Tolkien Trustes, in denen Steven Maier, der britische Anwalt des Trusts, und Bonnie Eskenazi, der amerikanische Rechtsbeistand, der die Klage eingereicht hat, zitiert werden.

frodnlcDie Grundlagen

Die Klage besagt, dass New Line vertraglich gebunden war, einen Anteil von 7,5% der weltweiten Einnahmen von knapp $6 Milliarden zu zahlen, dies aber nicht getan hat. Als Folge daraus verlangt der Trust $150 Millionen Schadensersatz, ein nicht näher erläutertes Bußgeld, und die Rechte für Filmproduktionsrechte für den HOBBIT.

Eskenazi sagte: "New Line habe dem Begriff 'kreativer Buchhaltung' eine neue Bedeutung gegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, wie um Himmels Willen New Line den Geschworenen erklären will, dass sie buchstäblich Milliarden von Dollar eingenommen haben, den Erben des Schöpfers, der einem Anspruch auf einen Teil der Einnahmen besitzt, aber nicht einen Penny bezahlten."

Maier sagte: "[…] Bis heute hat es New Line den Klägern verweigert, eigene Rechnungsprüfungen für die beiden letzten Teile der Trilogie durchzuführen. Die Sachverwalter sind sehr betrübt über die Arroganz New Line Cinemas.

Wenn sie über diesen Fall Bericht erstatten, scheinen die Reporter jedoch einige Fachbegriffe zu verwechseln. Maier behauptet, dass dem Trust ein Prozentanteil der Bruttoeinnahmen geschuldet wird. Bruttoeinnahmen sind die Gesamtbeträge, die an eine Firma gegen Lieferung ihrer Endprodukte zurück kommen. Diverse Unkosten werden nun abgezogen, und was zurück bleibt, ist der Profit des Unternehmens. Einige Berichte sprechen vom Rohgewinn, aber nach Maier ist dies nicht die Grundlage der Anteilbestrebung des Trusts.

Abgesehen davon, dass der Trust einen Wert von $6 Milliarden nennt, ist dies offenbar nicht der Wert, von dem die 7,5% ausgehen (das würden $450 Millionen machen). Kinos, die die Filme zeigen und Läden, die die DVD verkaufen, behalten in der Regel auch einen Anteil ein. Da die RINGE-Trilogie zu großem Teil aus den Vorverkäufen aus den weltweiten Vertriebsrechten finanziert wurde, haben die Vertreiber auch einen beträchtlichen Teil des Anteils einbehalten.

christopherNoch mehr Infos

Der Bericht der Internetplattform Yahoo, verfasst von Josh Grossberg, meldet, dass in der Anklageschrift neben der vertraglichen Schuld von 7,5% weitere $63.500 erwähnt werden, die der Trust als Vorauszahlung erhalten habe. Wie dieser Fakt nun anhand der "New Line bezahlte nicht einen Penny"-Behauptung zu messen ist, bleibt unklar. Nirgendwo anders wird dieser Wert zusätzlich genannt.

Edvard Petterssons Bericht auf Bloomberg.com wurde aktualisiert, um den Namen und die Fallnummer der Anklage zu präzisieren: "Christopher Reuel Tolkien v. New Line Cinema Corp., BC385294." Laut Pettersson wurde vermutlich Christopher Tolkien, einer der Söhne des Autors, genannt, da er und drei weiter Mitglieder seiner Familie die Sachverwalter des Tolkien Trusts sind.

Dazu gibt Pettersson einige weitere Details über die Anschuldigungen der Klageschrift. Die erwähnten $6 Milliarden beinhalten nicht nur die Kinoeinnahmen (welche etwas unter $3 Milliarden liegen), sondern auch $3 Milliarden aus DVD-Verkäufen, Fernsehen und 'zusätzlichen' Einnahmen. New Line würde Vertragsbruch und Betrug vorgeworfen.

Nach Variety stammt der 7,5%-Anteil aus der Adaptionsvereinbarung zwischen United Artist und Allen&Unwin (durch Fusion später HarperCollins) von 1969. Die Adaptionsrechte wechselten letztendlich zu Saul Zaentz, dann zu Miramax, und schließlich zu New Line. Variety berichtet außerdem, dass "Die Anklage eine Reihe von Streitpunkten aufzählt: Die Untererfassung der Einnahmen durch Heimkinomedien; eine Zahlung von $100 Millionen an Miramax, die als Produktionskosten abgerechnet wurden; Zerstörung von Dokumenten; und die Verweigerung jeglicher Rechnungsprüfung durch Dritte an den Bilanzen des zweiten und dritten Filmes der Trilogie.

Absichtliche Täuschung oder Meinungsverschiedenheit

Einige Berichte stellen klar heraus, dass Peter Jackson und Zaentz New Line erfolgreich auf ihren Anteil an den RINGE-Einnahmen verklagt haben.

So, wie es aussieht, fanden die Klagen nicht parallel zueinander statt. New Line zahlte eine beträchtliche Summe an Jackson und Zaentz, und sogar an Disney und Harvey und Bob Weinstein. Es wurde jedoch nicht die gesamte Schuld gezahlt, aber, wie Klageanschriften beweisen, ein Teil davon. Tolkiens Erben haben jedoch nichts oder nur eine milde Gabe erhalten. Woher kommt diese Abweichung?

Eine Möglichkeit könnte sein, dass New Line sich nicht verpflichtet fühlt, obwohl sie vertraglich gebunden sind, zu zahlen. Das ursprüngliche Abkommen, das Tolkien 1969 befürwortete, war ein bekanntermaßen problematisches Dokument. Tolkiens Lektor bei Allen&Unwin, Rayner Unwin, schrieb in seinen Memoiren: "Eine Verhandlung mit einer Dauer von fast zwei Jahren [1967-69] wurde letztendlich in einem fünfzig-seitigen Vertrag beendet. Die daraus folgenden Kompliziertheiten und Ungewissheiten haben das Vermögen der Verleger und Autoren seither verfolgt." Diese Denkschriften wurden 1999 veröffentlicht. Ironischer Weise war Jackson's Trilogie in diesem Jahr in der Vorproduktion und anfänglich in der Hauptdrehzeit. Wohlmöglich unterliegt auch die derzeitige Debatte diesen 'Kompliziertheiten und Ungewissheiten'.

Andererseits, wenn New Line der Meinung ist, dass das Tolkien Estate kein Anrecht auf die Einkommen durch den Film hat, so besteht laut dem Autor auch keine Notwendigkeit, die endgültigen finanziellen Unterlagen zu THE FELLOWSHIP OF THE RING zugänglich zu machen.

Die Verwechslung von Bruttoeinnahmen und Bruttoverdiensten mag daher rühren, das New Line glaubt, die 7,5% kämen nicht von den Bruttoeinnahmen, sondern von den Bruttoverdiensten, dessen Betrag wesentlich kleiner sein ist. Zaentz und Miramax (Disney und die Weinstein-Brüder) und wie gemeldet Peter Jackson, erhielten einen Prozentsatz der Bruttoeinnahmen. Dazu kommt, dass Filmkonzerne bekanntermaßen darin geübt sind, Wege zu finden, die öffentliche Bekanntgabe von Filmgewinnen zu unterbinden, um die Auszahlung von Anteilen zu umgehen.

Mit ein wenig Glück werden bald mehr Informationen über die wahre Natur des Falles und die Ansprüche beider Seiten veröffentlicht.

Die Einnahmen des Tolkien Trusts unter der Lupe

Auf der Seite der Charity Commission der UK sieht man einen Auszug aus den finanziellen Jahresabschlussberichten des Tolkien Trusts. Erkennbar ist, dass in der Erfolgszeit der Filmtrilogie der Tolkien Trust ein enormes Finanzwachstum prägte. Hatten sie im Jahr 2000 ein Bruttoeinkommen von nur £212.029, so waren es im Jahr 2003, zur Veröffentlichung des dritten Teils der Trilogie, schon £5.494.330. Das entspricht einem sensationellen Wachstum von knapp 2.600%. Insgesamt wurden in dem selben Jahr £3.387.376 nur durch Lizenzgebühren eingenommen. Dass dort die Zahlung von New Line nicht enthalten sind, lässt sich an Hand der Aufschlüsselung der Charity Commission leicht ausmachen.

Bedenklich für Fans ist dieser Fall aber ohnehin, zumindest auf kurze Sicht. Auch wenn der Tolkien Trust die Rechte für die Verfilmung des HOBBITS von New Line nicht zurück bekommt, so kommt diese Klage grade in einem Moment, da TimeWarner erwägt, New Line einem Stellenabbau zu unterziehen. Diese Tatsache stellt das Projekt somit auf einen wackelden Grundstein und wird wohl höchst wahrscheinlich einen weiteren Aufschub des Projektes bedeuten.

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