Unter der Lupe
Frodo-Franchise hatte Einsicht in die komplette Anklageschrift und hat diese einmal genauer unter die Lupe genommen.
Zum Hintergrund
In Amerika wird eine Klageschrift öffentlich, sobald sie eingereicht wurde. Aus diesem Grund kann man auch in Zukunft noch eine Menge Artikel erwarten, die die Sache näher auf den Grund gehen. Die Angeklagte muss nun eine Art Antwort schreiben, und diese ebenfalls im Gericht einreichen. In dieser Antwort wird New Line die Vorwürfe entweder zugeben oder abstreiten müssen. Dies muss innerhalb von 20 bis 40 Tagen passieren. Passiert dies, so geht der Fall vor Gericht.
Die Kläger und Angeklagte
Die Kläger ist der Tolkien Trust, der seit dem 1. April 1977 eine Wohlfahrtseinrichtung ist. Es gibt finanzielle Mittel an die Alzheimergesellschaft, World Cancer Research Foundation und World Wildlife Foundation. Desweiteren gibt es etliche Mitkläger, darunter Verleger, Sachverwalter (z.B. ein weiterer Tolkientrust), und Einzelpersonen.
Tolkiens Bücher wurden seinerzeit von George Allen & Unwin Ltd. veröffentlicht. Mittlerweile wurde dieses Unternehmen von HarperCollins Publishers Ltd. geschluckt und existiert als Tochterunternehmen. Heute besitzt HarperCollins Publishers Ltd. die weltweiten Verlegerrechte für die Werke J.R.R. Tolkiens. Mitkläger ist desweiteren das Tochterunternehmen Unwin Hyman Ltd. von George Allen & Unwin Ltd. 1969 gingen die Filmrechte an United Artists. HarperCollins and Unwin Hyman Ltd. wird in einem Vertrag vom 8. Juli 1969 "bestimmte Rechte an den Einkünften" gesichert, die durch die Produktionskraft von United Artists entstehen.
Desweiteren klagen diverse Einzelpersonen:
Christopher Reuel Tolkien, Sohn JRRTs und Sachverwalter beider Trusts
Priscilla Mary Ann Reuel Tolkien, Tochter JRRTs und Sachverwalterin beider Trusts
Joan Anne Reuel Tolkien, Enkelin JRRTs und Sachverwalter des TolkienTrust
Baillie Jean Tolkien, Frau Christopher Tolkiens und Sachverwalterin beider Trusts
Simon Mario Reuel Tolkien, Enkel JRRTs und Sachverwalter des Tolkien Discretionary Settlement.
Michael George Reuel Tolkien, Enkel JRRTs und Sachverwalter des Tolkien Discretionary Settlement.
Alan Graham Poulter, rechtlicher Berater des Tolkien Trusts und Sachverwalter beider Trusts
Die Angeklagten sind New Line Cinema Corp. und Katja Motion Picture Corp. Letztere war ein Tochterunternehmen, das durch New Line gegründet wurde, um die Trilogie zu beaufsichtigen. Diese Firma wird in die Klage mit einbezogen, da es ihre Aufgabe gewesen wäre, über die entstanden Kosten und Einnahmen genau Buch zu führen.
Der Rechtsstreit
Viele glauben, dass es dem Kläger hauptsächlich darum geht, die Rechte für den HOBBIT wieder zu erlangen. Desweiteren geht aus vielen Nachrichtenartikeln hervor, das Tolkien die Filmrechte für wenig Geld verkaufte, aber ein Recht auf 7,5% der Einnahmen hat (das beinhaltet laut der Anklageschrift auch Nebeneinkünfte durch DVD-Verkäufe und Merchandising, usw.).
Diese Summe bildet das Herzstück der Anklage. Die Kläger bekunden, dass sie, obwohl die Filme offensichtlich sehr erfolgreich waren, bisher noch keine Zahlungen durch New Line erhalten haben. Sie beschuldigen das Studio der Fälschung von Finanzunterlagen und "der erheblich übertriebenen Angabe von Kosten und Ausgabe", nur um zu behaupten, dass bisher nichts da ist, was an die Erben gezahlt werden könnte. Daher fordern sie einen Schadensersatz von $150.000.000. Sie behalten sich jedoch vor, diese Summer zu erhöhen, sobald sie wissen, wie hoch die tatsächlichen Schulden an sie sind.
Es gibt einen weiteren Streitpunkt zwischen New Line und den Klägern über den Anteil, gemessen am originalen Vertrag, die Einnahmen durch THE TWO TOWERS betreffend. Angeblich sorgt eine unklare Formulierung für diese Meinungsverschiedenheit. Nun soll das Gericht darüber entscheiden, wer im Recht ist.
Abschließend fordert der Tolkien Trust das Gericht nicht auf, ihnen die Rechte für den HOBBIT bedingungslos zurück zugeben. Nach der Anklageschrift hat New Line mit dem Zahlungsversäumnis der 7,5% den Vertrag von 1969 gebrochen. Daher sind die Kläger berechtigt, die Adaptionsrechte zurück zuziehen. New Line wird dies mit Sicherheit abstreiten. Die Kläger wollen mit ihrer Klage erreichen, dass das Gericht ihren Standpunkt bestätigt. Falls die Kläger in diesem Punkt gewinnen, ist es immer noch nicht sicher, ob sie die Produktion des HOBBITS sofort abbrechen lassen. Wahrscheinlich ist, dass sie neue Vereinbarungen mit New Line treffen werden.
Unterm Strich möchte die Tolkiengruppe ihren Anteil von 7,5% an den Bruttoeinnahmen ausgezahlt haben, und sie wollen außerdem denselben Anteil angewandt auf THE TWO TOWERS. Desweiteren wollen sie eine gerichtliche Entscheidung über die Vertriebs- & Produktionsrechte am HOBBIT.
Das HOBBIT-Projekt
Falls der Fall vor Gericht geht – und das kann in der Regel ca. 2 ½ dauern – könnte der Tolkien Trust gewinnen. Sie würden ihre $150 Mio bekommen und die Erlaubnis, die HOBBIT-Rechte zurück zunehmen (MGM, nicht Teil der Klage, wird dann höchstwahrscheinlich die Vertriebsrechte behalten). Dann könnte der Trust die Rechte an ein anderes Studio verkaufen, oder entscheiden, dass das Buch überhaupt nicht adaptiert wird.
Falls New Line gewinnt wird der Film anschließend in die Produktion gehen. (Möglicherweise wird New Line auch so mit der Produktion fortfahren, und auf ihre Chancen hoffen.)
Falls New Line den Fall außergerichtlich beilegt und dem Trust eine vereinbarte Summe bezahlt, könnte New Line wohl möglich die Rechte behalten. Bisher hat New Line alle Verfahren außergerichtlich gelöst; darunter waren die Streits mit Peter Jackson und Saul Zaentz.
Weitere Stimmen
Doug Adams relativierte die Klage in seinem Blog und erinnerte seine Leser, dass dies nicht die erste Klage gegen New Line ist. Dennoch könnte im Fall des Sieges fürs Tolkien Estate der HOBBIT "aus einer Laune heraus gekillt werden".
Auch in einem Gerichtsstreit könnten dem Tolkien Estate die Adaptionsrechte an dem HOBBIT aberkannt werden. Denn die Wiedererlangung der Rechte untergräbt den Vertrag zwischen dem Tolkien Estate und Saul Zaentz, welcher Zaentz die Filmrechte auf ewig zusichert (Zum Verständnis: New Line besitzt die Produktionsrechte). Ein solches Vetorecht seitens des Estates widerruft somit den Vertrag mit Saul Zaentz. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Fall Zaentz ebenfalls vor Gericht ziehen wird. Im Grunde würde sich das Estate ein finanzielles Eigentor schießen, wenn sie die Rechte komplett einbehielten.
Wie man bemerkt hat, ist New Line noch nicht in Widerspruch gegangen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass New Line diesen Fall durch die Justiz regeln lassen will. Es ist schlechte Reputation für New Line, denn im Grunde brauchen sie den HOBBIT. DER GOLDENE KOMPASS hat nicht das eingebracht, was es sollte. Somit braucht New Line ein neues Standbein. Sie müssen nun mit dem Estate verhandeln um den HOBBIT in Bewegung zu setzen.
Dies wird dann höchstwahrscheinlich einen Aufschub des HOBBITS bedeuten, das steht außer Frage.
helix - 19. Feb, 10:18
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